Dr. med. dent. Christian Schleiff
Dr. med. dent. Christian Schleiff

Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

Nach Auswertung der Anfangsunterlagen erstellen wir für Sie oder Ihr Kind einen individuellen Heil- und Kostenplan. Diese Zusammenstellung mit Befund, Behandlungsplan und zu erwartenden Kosten senden wir Ihnen zu, wenn Sie privat versichert sind. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, reichen wir den Heil- und Kostenplan direkt bei Ihrer Krankenkasse ein.

Wichtig ist uns, Sie vor Behandlungsbeginn ausführlich zu beraten, zum vorgesehenen Ablauf der kieferorthopädischen Behandlung, zur Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse und zu Möglichkeiten zusätzlicher privater Leistungen.

Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?

Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine kieferorthopädische Behandlung, wenn die medizinische Notwendigkeit anhand eines Kriterienkatalogs nachgewiesen werden kann. Maßgeblich ist das sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppensystem (KIG) mit den Graden 1 bis 5.

  • Bei Grad 3 bis 5 übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Behandlung mit Standard-Verfahren zu 100 Prozent.
  • Bei der Einstufung in Grad 1 oder 2 übernimmt die Kasse die Kosten nicht. Allerdings handelt es sich dann auch um kleinere Probleme wie z. B. Engstände der Schneidezähne, die sich mit geringerem Aufwand beheben lassen.

Die moderne Kieferorthopädie bietet neben den von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschussten Zahnspangen, die wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig sind, zahlreiche sinnvolle Ergänzungen und Alternativen:

  • Mit individualisierten Apparaturen kann oftmals die Behandlungszeit verkürzt werden,
    • da z. B die Compliance (Mitarbeit eines Patienten) durch festsitzende Apparaturen umgangen/ verbessert wird und eine konstant hohe Tragedauer erreicht wird.
    • weil durch die Wahl von modernen Materialien mit spezifischen Eigenschaften wie beispielsweise superelastischen Bögen schnell und gewebeschonend behandelt werden kann.

Gern beraten wir Sie umfassend zu allen für Ihren individuellen Fall zur Verfügung stehenden Therapiemöglichkeiten und klären Sie transparent über die anfallenden Kosten auf, die bei diesen sogenannten „außervertraglichen Leistungen“ anfallen. Selbstverständlich bieten wir Ihnen in diesem Fall auch die Möglichkeit von Ratenzahlungen an.

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